Rechtsprechung
   FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6857
FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13 (https://dejure.org/2014,6857)
FG Köln, Entscheidung vom 13.03.2014 - 10 K 3822/13 (https://dejure.org/2014,6857)
FG Köln, Entscheidung vom 13. März 2014 - 10 K 3822/13 (https://dejure.org/2014,6857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer - Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13
    In dem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 11.12.2013 I R 4/13 führt er in Rz. 25 unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung aus, dass es keine sog. betriebsstättenlosen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gibt.

    Der erkennende Senat ist im ersten Rechtsgang von den allgemein vertretenen Grundsätzen und insbesondere der Rechtsprechung des I. BFH-Senats (wie sie noch einmal ausführlich im Vorlagebeschluss vom 11.12.2013 I R 4/13 dargelegt wird) ausgegangen, wie sie unter 1. dargelegt wurden.

  • BFH, 27.08.1997 - I R 76/96

    Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13
    Ob im Fall einer Betriebsaufspaltung etwas anderes gelten mag, da hier die Betriebseigenschaft der Betriebsgesellschaft dem Besitzunternehmen zugerechnet wird (vgl. BFH-Urteil vom 27.8.1997 I R 76/96, BFH/NV 1998, 742), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

    Nach den Ausführungen des Bundesfinanzhofs im Zurückverweisungsbeschluss ist nicht auszuschließen, dass der Senat von dem BFH-Urteil vom 27.8.1997 I R 76/96 (BFH/NV 1998, 742) abweicht.

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06

    Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb -

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13
    Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (allgemeine Auffassung, vgl. nur BFH, Urteil vom 23.4.2009 IV R 73/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 40; Wacker in Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 15 Rz. 194).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 20/06

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13
    Auch ein einzelnes Wirtschaftsgut, insbesondere ein Grundstück, kann einen Betrieb darstellen (BFH, Urteile vom 18.8.2009 X R 20/06, BFH/NV 2010, 92 und vom 7.11.2013 X R 21/11).
  • BFH, 07.11.2013 - X R 21/11

    Betriebsverpachtung im Ganzen bei Überlassung des für den Betrieb eines

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13
    Auch ein einzelnes Wirtschaftsgut, insbesondere ein Grundstück, kann einen Betrieb darstellen (BFH, Urteile vom 18.8.2009 X R 20/06, BFH/NV 2010, 92 und vom 7.11.2013 X R 21/11).
  • BFH, 05.06.2013 - I R 37/12

    Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Betriebsverpachtung nach § 8 Nr. 7 Satz 2

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 3822/13
    Die vom Bundesfinanzhof im Zurückverweisungsbeschluss zitierten zwei Entscheidungen betrafen andere Fälle (insbesondere das Verfahren I R 37/12, wo darüber zu entscheiden war, ob alle wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet waren, was unbestritten und auch nach Auffassung des erkennenden Senats Voraussetzung einer Betriebsverpachtung ist).
  • BFH, 18.08.2015 - I R 24/14

    Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG 2002 a. F. - Beweiserhebung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13. März 2014  10 K 3822/13, soweit es den Erhebungszeitraum 2007 betrifft, aufgehoben.

    Es hat die Klage wiederum abgewiesen (FG Köln, Urteil vom 13. März 2014  10 K 3822/13), und die Revision zugelassen, da eine Abweichung vom Senatsurteil vom 27. August 1997 I R 76/96 (BFH/NV 1998, 742) nicht auszuschließen sei.

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2020 - 10 K 10090/17

    Bewertung einer Pensionsrückstellung - Bindungswirkung des § 126 Abs. 5 FGO gilt

    Ein Widerspruch zur eigenen ständigen Rechtsprechung schließe die Bindungswirkung aber aus (Verweis auf FG Köln, Urteil vom 13.03.2014 10 K 3822/13, EFG 2014, 1138, Juris Rn. 64).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht